Unternehmen, die im Land als «lokale Unternehmen» registriert sind, unterliegen einer Einkommensteuer von 25%.

Unternehmen, die als ausländische Unternehmen eingestuft werden

Unabhängig davon, ob sie im Land registriert sind oder nicht, 25% des Einkommens, das aus dem Handel oder einer anderen Tätigkeit in der TRSK erzielt wird, werden ebenfalls besteuert.

Die Zuschüsse zur Unternehmensgründung und die nachfolgenden jährlichen Zuschüsse werden vor der Steuer auf das Unternehmenseinkommen abgezogen.

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